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Die private Haftpflichtversicherung / Hundehaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Policen überhaupt: Wann immer wir unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, müssen wir für die Kosten geradestehen – in unbegrenzter Höhe. Eine Versicherung kann dabei, trotz geringer Prämien, den finanziellen Ruin verhindern. Üblicherweise schließt der Versicherungsschutz die eigenen Kinder mit ein – nicht aber Schäden, die von Hunden verursacht wurden. Eine entsprechende Haftpflichtpolice ist deshalb unverzichtbar.
Vor dem Vertragsabschluss Tarife vergleichen
Anders als beispielsweise bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist allerdings nicht gesetzlich festgeschrieben, in welchen Situationen und in welcher Höhe die Versicherung haften muss. Die Tarife unterscheiden sich also nicht nur im Preis, sondern auch in den Leistungen. Wer den Aufwand des Tarifvergleichs nicht betreiben möchte, sollte sich einmal das Vergleichsportal Netzsieger ansehen: Hier wurden die wichtigsten Policen zum Thema im Bereich der privaten Haftpflicht in einem Vergleich gegenübergestellt.
Private Haftpflicht schließt Vierbeiner nicht mit ein
Doch auch wenn hier einige empfehlenswerte Tarife zur Privathaftplicht ausfindig gemacht wurden: Die Risiken, die durch einen Hund entstehen, müssen gesondert versichert werden. Deshalb ist diese Option auch in dem Tarifrechner von Netzsieger mit aufgenommen worden. Zu einem Schaden kommt es dabei schnell. Der Hund braucht nur beim Nachbarn eine teure Blumenvase von der der Fensterbank zu stoßen. Ein anderes Beispiel: Der Hund zerstört bei einer Fahrt im Mietwagen das Interieur. Zwar sind Mietwagen in Deutschland üblicherweise Vollkasko versichert, die Selbstbeteiligung fällt allerdings hoch aus. Üblicherweise müssen Fahrer damit rechnen, die Schäden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro aus eigener Tasche begleichen zu müssen. Eine Hundehaftpflichtversicherung würde auch hier die Kosten übernehmen – und das vollständig.
Was leistet die Hundehaftpflichtversicherung?
Die Leistungen entsprechen dabei weitgehend den Policen konventioneller privater Haftpflichtversicherungen. Wann immer der Hundehalter haftbar gemacht wird, reguliert die Versicherung den Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist dies jedoch nicht der Fall. Von grober Fahrlässigkeit gehen Juristen aus, wenn die erforderliche Sorgfaltspflicht in besonderem Maße außer Acht gelassen wurde. Die könnte gegeben sein, wenn der Hund in einer belebten Innenstadt-Gegend von der Leine gelassen wird. Dabei schreibt die Versicherung keinesfalls vor, dass der Hund ständig angeleint sein muss. Es ist üblicherweise ausreichend, wenn der Hundehalter in der Lage ist, auf den Hund ausreichend einzuwirken. Konkret bedeutet dies: Wenn der Hund nicht angeleint ist, muss er zumindest auf den Halter hören, sodass vom Tier keine Gefahr ausgeht. Ein nachweisbares Hundetraining ist nicht erforderlich, kann die Verhandlungsposition des Hundehalters im Zweifelsfall aber stärken.
Dass sowohl Training wie auch der Abschluss einer Hundehaftplicht-Police sinnvoll sind, zeigt folgende Statistik (Quelle: Statista.de):
- rund 40 Menschen sterben in Deutschland jährlich an Hundebissen, was rund 0,5 Todesfällen je Million Einwohnern entspricht
- Trauriger Spitzenreiter ist das Land Mecklenburg-Vorpommern: Hier sind fast drei Todesfälle je Million Einwohner zu beklagen
- Unter den Flächenländern sind Bayern und Nordrhein-Westfalen besonders sicher: Hier liegt die Quote bei 0,24 bzw. 0,17
Wie der Vergleich von Netzsieger zeigt, ist beim Vertragsabschluss einer Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme ein wichtiges Kriterium. Fachleute raten bei Hunden zu einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro.
Tipp für Halter von nicht kastrierte Rüden: Ein Deckschutz sollte vorhanden sein, falls ein Rüde einmal eine Rassehündin deckt – womit meist teuer Schadensersatzforderungen einhergehen.
Ein Welpenschutz, der die Versicherung der Welpen bis zu einem Alter von sechs Monaten miteinschließt, ist ebenso sinnvoll. Keinesfalls selbstverständlich: Das Haften beim Hundesitten. Eine gute Police ersetzt auch Schäden, die sich während eines Urlaubs unter der Aufsicht eines Hundesitters ereignen. Dabei sollte die Versicherung auch dann haften, wenn der Halter einmal gegen Pflichten wie Leinenzwang verstößt. Ist der Hund aber anerkanntermaßen aggressiv und wird trotzdem ohne Leine ausgeführt, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern. Ähnliches gilt, wenn der Schaden zu spät gemeldet wurde: Eine Anzeige des Schadens hat unverzüglich zu erfolgen; nach einer Woche können die Ansprüche schon verfallen.
Bilder Quellenangabe:
french-bulldog-4443329_1920: Mylene2401 / Pixabay
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