Die Hundesteuer einfach erklärt
Sie sorgt immer wieder für Verwirrung, mitunter auch für Verärgerung – die Hundesteuer. Wer einen Vierbeiner als treuen Freund hat, kommt um die Abgabe an den Fiskus jedoch nicht vorbei. Bundesweit erhebt nahezu jede Gemeinde eine Steuer für die Haltung eines Hundes. Hundehalter, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Bußgeldzahlung rechnen. Doch warum kostet der Vierbeiner in der Großstadt mehr als im ländlichen Bereich? Und warum zahlen einige Hundebesitzer gar keine Steuer? Die wichtigsten Fragen rund um die Steuer werden hier geklärt.
Eine Frage des Wohnorts
Wie viel Steuern Frauchen und Herrchen für ihren Hund an die Kommune entrichten müssen, hängt vom Wohnort ab. Es ist Sache jeder einzelnen der 11.000 Städte und Gemeinde. Sie können selbst über die Höhe der Abgabe entscheiden. In Ballungsgebieten werden die Vierbeiner nicht gern gesehen, daher langen viele Städte bei der Zwangsabgabe für Hunde ordentlich zu. In ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte fällt die finanzielle Last durchschnittlich deutlich niedriger aus. Es gibt sogar Gemeinden in Deutschland, die komplett auf die Erhebung verzichten.
Entscheidend für die Höhe der Steuer ist ferner auch die Gattung. Für Tiere, die auf der Kampfhundeliste stehen, müssen Hundehalter viel mehr Geld bezahlen. Welche Rassen auf der Liste erscheinen, ist ebenfalls Sache der Städte und Gemeinden. Unterschieden wird auch bei der Anzahl der Vierbeiner im Haushalt. Für einen Zweit- oder Dritthund kann eine höhere Steuer fällig werden.
Steuer wird nicht zur Straßenreinigung verwendet
Die Hundesteuer sorgt regelmäßig für frustrierte Hundebesitzer, die zur Abgabe verpflichtet sind. Bundesweit erzeugt die Zwangssteuer Einnahmen im dreistelligen Millionenbetrag. Über 300 Millionen Euro nehmen Städte und Gemeinden jedes Jahr ein. Zum Gesamtsteueraufkommen trägt die Steuer jedoch mit weniger als 0,05 Prozent bei. Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung ist enorm. Viele europäische Nachbarstaaten haben die Steuer wieder abgeschafft. Entsprechende Pläne gibt es in Deutschland aktuell nicht.
Was mit der Steuer passiert, bleibt der Verwaltung überlassen. Sie ist nicht zweckgebunden und wird daher auch nicht zwingend zur Straßenreinigung verwendet. Gut möglich also, dass die eigene Kommune mit der Abgabe die Haushaltskasse aufbessert.
Befreiung und Steuerermäßigungen sind möglich
Nicht bei jedem Hund hält der Fiskus die Hand auf. Dienst- und Wachhunde sind oft von der Abgabe befreit, wenn sie ausschließlich im gewerblichen Raum zum Einsatz kommen. Auch für Blindenhunde haben viele Kommunen Ausnahmen geschaffen. Unterstützen sie Menschen mit Behinderung, können die Halter von der Steuerzahlung befreit werden. Lohnenswert kann auch die Aufnahme eines Hundes aus dem städtischen Tierheim sein. Als Dank dafür erlassen einige Kommunen die Steuer für sechs bis 36 Monate. Ausnahmen gibt es vereinzelnd auch für Personen, die staatliche Unterhaltsleistungen erhalten.
Wer seinen treuen Begleiter nicht anmeldet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Schätzung gehen davon aus, dass 25 Prozent aller Hunde in Deutschland nicht angemeldet sind. In vielen Kommunen werden stichpunktartige Kontrollen durchgeführt. Wer sein Haustier ohne Steuermarke spazieren führt, muss je nach Wohnort bis zu 10.000 Strafe zahlen.
Keine Marke, keine Steuern
In jeder Kommune erhalten Hundebesitzer als Nachweis der Steuerzahlung eine Hundemarke. Alle Tiere sind verpflichtet, diese Marke außerhalb des privaten Grundstückes zu tragen. Wer bei einem Spaziergang ohne eine gültige Marke erwischt wird, kann bereits zu einer Geldbuße verpflichtet werden. Wird die Hundemarke verloren, muss umgehend Ersatz beschafft werden. In den meisten Gemeinden wird die Ersatzmarke kostenlos ausgeteilt.
Bei der Steuer handelt es sich immer um eine jährlich zu entrichtende Steuer, die für 12 Monate gültig ist. Wenn Frauchen oder Herrchen mit dem Vierbeiner in den Urlaub fahren, können sie keine Unterbrechung der Zahlung fordern. Entsprechende Urteile haben Gerichte in Deutschland getroffen. Stirbt der geliebte Familienhund, entläuft oder wird abgeben, muss die zuständige Kommune umgehend informiert werden. In bestimmten Fällen muss neben der Marke auch ein Nachweis erbracht werden.
Kurz und Knapp
• Jeder Vierbeiner muss angemeldet werden
• Die Höhe der Steuer legen Städte und Gemeinden fest
• Für bestimmte Hunderassen wird eine höhere Abgabe fällig
• Schutz- und Hilfshunde können von der Steuer befreit werden
• Wer sein Tier nicht anmeldet, riskiert eine Geldbuße
• Die Steuer ist nicht zweckgebunden
Bilder Quellenangabe:
money-494163_1920: Michael Schwarzenberger / Pixabay
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